Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mathias Bitsch, Markesche Straße 15A, 06779 Raguhn-Jeßnitz (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über die Leistungen „Konto-Durchsicht“ und „Laufende Betreuung“.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Konto-Durchsicht
(1) Der Anbieter wertet die Werbekonten des Auftraggebers bei Google Ads und — sofern vorhanden — Microsoft Ads aus. Die Auswertung umfasst die Daten der letzten zwölf Monate.
(2) Der Auftraggeber erhält einen schriftlichen Bericht mit:
der Geldfluss-Analyse: auf welchen Websites, Apps und Feeds das Budget tatsächlich gelandet ist, mit Kosten je Kategorie;
der Verlust-Schätzung: welcher Jahresbetrag in Platzierungen ohne realistischen Kundenwert fließt, einschließlich des Rechenwegs;
der Einstellungs-Diagnose: welche bekannten Budgetfresser in den Konten aktiv sind;
einer priorisierten Maßnahmenliste.
(3) Zusätzlich bespricht der Anbieter den Bericht mit dem Auftraggeber in einem Gespräch von etwa 30 Minuten.
(4) Die Leistung ist eine fachliche Auswertung. Der Anbieter nimmt keine Änderungen am Werbekonto vor; hierfür fehlt ihm bereits die technische Berechtigung (§ 4). Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht Gegenstand der Konto-Durchsicht und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.2 Laufende Betreuung
(1) Die Betreuung wird in drei Paketen angeboten:
Basis — 390 € je Monat: eine Plattform (Google Ads oder Microsoft Ads), monatliche Placement- und Suchbegriffs-Hygiene, Überwachung der Conversion-Ziele, Monatsbericht, Fragen per E-Mail.
Standard — 890 € je Monat: beide Plattformen, alles aus Basis, neue Kampagnen und Anzeigen nach Absprache, Quartalsgespräch, telefonischer Kontakt.
Individuell — nach Vereinbarung: alles aus Standard, auf Wunsch Meta Ads, Umfang und Rhythmus nach Vereinbarung.
(2) Die Zuordnung zum Paket richtet sich nach der Kontogröße, die sich am monatlichen Werbebudget orientiert (Basis: etwa 2.000 bis 5.000 €, Standard: bis etwa 25.000 €). Das Budget ist dabei ein Maß für den Umfang der Durchsicht, keine Beteiligung. Steigt das Budget innerhalb einer Stufe, bleibt das Honorar unverändert.
(3) Das Werbebudget selbst zahlt der Auftraggeber unmittelbar an Google bzw. Microsoft. Es läuft zu keinem Zeitpunkt über den Anbieter.
(4) Ein Wechsel in eine andere Paketstufe erfolgt nur einvernehmlich. Liegt das Werbebudget dauerhaft außerhalb der vereinbarten Stufe, kann jede Partei den Wechsel in Textform vorschlagen. Das neue Honorar gilt ab dem Monat, der auf die Einigung folgt. Kommt keine Einigung zustande, bleibt es bei der Kündigung nach § 8.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Ein Vertrag über die Konto-Durchsicht oder die laufende Betreuung kommt zustande, wenn der Anbieter die Beauftragung in Textform bestätigt. Das Absenden des Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung.
(3) Dem Vertragsschluss geht in der Regel ein kostenloses Vorgespräch von etwa 15 Minuten voraus. Aus dem Vorgespräch entstehen keine Pflichten.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Für die Konto-Durchsicht erteilt der Auftraggeber dem Anbieter Lesezugriff auf die auszuwertenden Werbekonten. Für die laufende Betreuung erteilt er einen Zugriff, der Änderungen erlaubt (bei Google Ads die Zugriffsebene „Standard“). Zugangsdaten, Passwörter oder Zahlungsmittel werden in keinem Fall benötigt oder übergeben.
(2) Der Lesezugriff berechtigt technisch nicht zu Änderungen am Konto. Jeden Zugriff kann der Auftraggeber jederzeit selbst und ohne Mitwirkung des Anbieters entziehen.
(3) Die Frist nach § 5 Absatz 2 beginnt mit der Freigabe des Lesezugriffs. Wird der Zugriff verzögert, nicht vollständig oder nicht für alle vereinbarten Konten erteilt, verlängert sich die Frist entsprechend.
(4) Erteilt der Auftraggeber den Zugriff nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss, erinnert ihn der Anbieter einmal in Textform. Wird der Zugriff auch innerhalb von zwei Wochen nach dieser Erinnerung nicht erteilt, endet der Vertrag, ohne dass eine Seite der anderen etwas schuldet.
§ 5 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %):
Konto-Durchsicht: 490 €
Betreuung Basis: 390 € je Monat
Betreuung Standard: 890 € je Monat
(2) Bei der Konto-Durchsicht stellt der Anbieter die Rechnung nach Freigabe des Lesezugriffs. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Freigabe vor.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Gezahlt wird per Überweisung.
(4) Die laufende Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet, beginnend mit dem Monat, in dem der Zugriff freigegeben wird. Die Rechnung stellt der Anbieter zum Ersten des jeweiligen Monats.
(5) Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Anrechnung der Konto-Durchsicht
(1) Hat der Auftraggeber zuvor eine Konto-Durchsicht beauftragt und bezahlt, wird das Honorar von 490 € netto vollständig auf die Betreuung angerechnet, soweit es nicht nach § 7 erstattet worden ist.
(2) Die Anrechnung ist nicht befristet.
(3) Verrechnet wird mit den ersten Monatshonoraren, bis der Betrag aufgebraucht ist. Beim Standard-Paket beträgt das Honorar im ersten Monat danach 400 €; beim Basis-Paket ist der erste Monat frei und im zweiten Monat verbleiben 290 €.
(4) Endet die Betreuung, bevor der anzurechnende Betrag aufgebraucht ist, erstattet der Anbieter den Rest binnen 14 Tagen nach Vertragsende.
§ 7 Fund-Garantie
(1) Weist der Anbieter in seinem Bericht keine Einsparmöglichkeit nach, die auf zwölf Monate gerechnet über dem Honorar von 490 € liegt, erstattet er das Honorar vollständig.
(2) Maßgeblich ist der im Bericht offengelegte Rechenweg auf Basis der Kontodaten der letzten zwölf Monate.
(3) Ist das Honorar noch nicht gezahlt, entfällt es. Ein bereits gezahltes Honorar erstattet der Anbieter binnen 14 Tagen auf das Konto, von dem gezahlt wurde.
(4) Der Auftraggeber kann den Rechenweg anhand seiner eigenen Kontodaten nachvollziehen und innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Berichts in Textform widersprechen. Kommen die Parteien zu unterschiedlichen Ergebnissen, erstattet der Anbieter das Honorar.
§ 8 Laufzeit und Kündigung der Betreuung
(1) Die Betreuung hat keine Mindestlaufzeit und verlängert sich nicht automatisch um feste Zeiträume.
(2) Beide Parteien können den Vertrag zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.
(4) Bei einer Kündigung nach Absatz 2 bleibt das Honorar für den laufenden Monat in voller Höhe geschuldet; eine anteilige Abrechnung findet nicht statt.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Endet der Vertrag dadurch aus einem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, vor Ablauf eines bereits bezahlten Monats, erstattet der Anbieter das Honorar für den Rest des Monats anteilig.
§ 9 Erreichbarkeit und Umfang der Kommunikation
(1) Im Paket Basis erfolgt die Kommunikation per E-Mail, im Paket Standard zusätzlich telefonisch. Der Anbieter sagt keine bestimmte Antwortzeit zu.
(2) Kurze Rückfragen zum laufenden Konto sind im Monatshonorar enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen — insbesondere Schulungen, Gutachten für Dritte, die Betreuung weiterer Konten oder Plattformen — bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 Art der Leistung, kein Erfolg geschuldet
(1) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Auswertung und Betreuung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere schuldet der Anbieter nicht:
eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Käufen oder Umsätzen;
eine bestimmte Einsparung — mit Ausnahme der Regelung in § 7;
die Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten, die Google oder Microsoft bereitstellen;
den Fortbestand von Funktionen, Berichten oder Einstellungen dieser Plattformen.
(3) Der Anbieter ist weder mit Google noch mit Microsoft verbunden und hat auf deren Systeme und Entscheidungen keinen Einfluss.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter behandelt alle Daten des Auftraggebers vertraulich.
(2) Kontodaten, Auswertungen und Ergebnisse werden nicht veröffentlicht — auch nicht anonymisiert, in Vorträgen oder auf der Website des Anbieters — es sei denn, der Auftraggeber erlaubt es in Textform.
(3) Auf Wunsch schließt der Anbieter vor Beginn eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Bei der Konto-Durchsicht wertet der Anbieter aus und empfiehlt; Änderungen am Konto nimmt er nicht vor (§ 2.1, § 4). Ob und wie die Empfehlungen umgesetzt werden, entscheidet der Auftraggeber in eigener Verantwortung. Bei der laufenden Betreuung nimmt der Anbieter Änderungen im vereinbarten Umfang vor und dokumentiert sie im Monatsbericht.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung.
(2) Bei der Durchsicht kann der Anbieter Einblick in personenbezogene Daten erhalten, die im Werbekonto gespeichert sind, etwa in Suchbegriffe oder Kontaktdaten aus Lead-Formularen. Er verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und nach Weisung des Auftraggebers. Soweit dafür ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien ihn vor Beginn der Leistung ab; der Anbieter stellt eine Vorlage bereit.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sind beide Parteien Kaufleute, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.