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Unberechtigte Abbuchung von Google Ads: prüfen, sperren, zurückholen

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Inhalt — 9 Abschnitte

Auf der Kreditkartenabrechnung oder dem Kontoauszug steht eine Abbuchung von Google, die Sie nicht zuordnen können. Vielleicht werben Sie selbst mit Google Ads und der Betrag passt nicht, vielleicht haben Sie nie ein Werbekonto angelegt. In beiden Fällen gilt dieselbe Reihenfolge: erst prüfen, woher die Abbuchung kommt, dann sperren, dann zurückholen.

Erst prüfen: Stammt die Abbuchung wirklich von Google?

Google schreibt in der Hilfe des Zahlungscenters, dass Belastungen für Google-Produkte auf der Kartenabrechnung mit „Google" beginnen. Steht dort etwas anderes, stammt die Abbuchung laut Google nicht von Google. Dann ist Ihre Bank der richtige Ansprechpartner, nicht Google.

Wundern Sie sich über „Dublin" oder „Google Ireland": Werbetreibende mit einer Rechnungsadresse in der EU bekommen ihre Rechnungen laut Google von Google Ireland Ltd., dem europäischen Sitz in Dublin. Eine Abbuchung von dort ist für ein Google-Ads-Konto in Deutschland also normal, und auch bei älteren Abbuchungen unter dem früheren Namen AdWords geht es um dasselbe Produkt.

Fake-Mail im Namen von Google Ads: echt oder Phishing?

Nicht jede Nachricht über eine Zahlung, die nach Google aussieht, kommt von Google. Google schreibt, es sende „niemals unaufgefordert E-Mails“, in denen Sie gebeten werden, Ihr Passwort oder andere vertrauliche Informationen per E-Mail oder über einen Link preiszugeben. Wer so etwas verlangt, versucht nach Googles Worten wahrscheinlich, Ihre Daten zu stehlen. Zwei Prüfungen nennt Google:

  • Absender und Rücksendepfad. Bei E-Mails von Google enthalten die Absenderadresse („From“) und der Rücksendepfad („Return-Path“) die Domain „@google.com“ oder „@ads.google.com“. Den Rücksendepfad zeigt Ihr Mailprogramm in den Kopfzeilen bzw. im Quelltext der Nachricht.

  • Das Ziel des Links. Mit der rechten Maustaste auf den Link klicken, die Linkadresse kopieren und in ein Textfeld einfügen. Führt die Adresse nicht auf „google.com“, führt sie laut Google eventuell auf eine Seite, die nicht zu Google gehört.

Statt einem Link aus der Mail zu folgen, können Sie Ihr Konto auch selbst aufrufen und unter Abrechnung nachsehen, ob wirklich etwas offen ist. Verdächtige E-Mails, Anrufe und Webseiten lassen sich bei Google über Formulare melden. Haben Sie schon Zugangsdaten eingegeben, gilt der Abschnitt zum gehackten Konto weiter unten.

Harmlose Gründe für eine unerwartete Google-Ads-Abbuchung

Bevor Sie etwas sperren, lohnt der Blick auf die Gründe, die Google selbst nennt:

  • Eine Prüfung der Zahlungsmethode. Wird eine Karte neu hinterlegt, kann ein kleiner Betrag erscheinen. Laut Google ist das eine vorübergehende Autorisierung, für die nichts abgebucht wird. Bei der Bestätigung mit Code sind die letzten sechs Ziffern dieser Abbuchung der Bestätigungscode.

  • Eine Abbuchung in doppelter Höhe. Steht derselbe Betrag zweimal da, kann eine davon eine Autorisierungsanfrage sein. Sie erscheint als ausstehender Betrag und verschwindet laut Google nach einigen Tagen.

  • Eine automatische Abbuchung. Bei automatischer Zahlung bucht Google ab, sobald die Kosten den Schwellenwert für die Abrechnung erreichen, also nicht zu einem festen Datum.

  • Jemand anderes mit Zugriff. Eine Kollegin, eine Agentur oder ein früherer Dienstleister, der noch Zugang zum Konto oder zum Zahlungsprofil hat, kann Kampagnen gestartet haben.

Betrug mit Ihrer Kreditkarte? Wenn Sie gar kein Google-Ads-Konto haben

Dann kann jemand Ihre Kartendaten für ein fremdes Werbekonto benutzt haben. Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:

  1. Karte sperren lassen. Bei Ihrer Bank, damit keine weiteren Abbuchungen folgen.

  2. Bei Google melden. Unter payments.google.com gibt es ein Formular für nicht autorisierte Transaktionen; den Stand der Meldung können Sie dort später nachsehen.

  3. Bei der Bank zurückholen. Google schreibt selbst, dass eine Rückbuchung über die Bank oft der empfohlene erste Schritt ist, wenn Sie unautorisierte Aktivitäten vermuten und das Konto, zu dem die Abbuchung gehört, nicht kennen.

Sie werben mit Google Ads: im eigenen Konto nachsehen

Gehört die Abbuchung zu Ihrem Konto, finden Sie die Erklärung dort:

  1. Was offen ist: Abrechnung → Zusammenfassung. Die Karte „Saldo" zeigt die noch nicht bezahlten Kosten.

  2. Wer bezahlen darf: Abrechnung → Einstellungen → „Nutzer des Zahlungsprofils". Steht dort jemand, den Sie nicht kennen, entfernen Sie ihn.

  3. Wer was geändert hat: der Änderungsverlauf. Neue Kampagnen, erhöhte Budgets oder fremde Nutzer zeigen sich dort mit Datum und Zugang, siehe Google Ads Änderungsverlauf.

Für Kosten, die Sie trotzdem nicht zuordnen können, hat Google eine eigene Fehlerbehebung in der Hilfe. Bleibt es unklar oder vermuten Sie fremden Zugriff, ist der Google-Ads-Support der nächste Schritt.

Rückbuchung über die Bank: was sie bewirkt

Bei einer Rückbuchung entscheidet laut Google Ihre Bank, nicht Google. Zwei Folgen sollten Sie kennen, wenn die Abbuchung zu Ihrem eigenen Konto gehört: Lassen Sie eine berechtigte Zahlung zurückbuchen, kann Google das Konto sperren. Und entscheidet die Bank gegen Sie, bleibt ein fälliger Betrag offen, bis er bezahlt ist.

Gegenüber der eigenen Bank regelt das Gesetz einiges. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss sie den Betrag erstatten (§ 675u BGB). Sie müssen die Bank dafür unverzüglich unterrichten, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Bei einer SEPA-Lastschrift gibt es acht Wochen lang eine Erstattung auch ohne Begründung (§ 675x BGB).

Für Unternehmen gilt das nicht in jedem Fall. Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, dürfen Bank und Kunde abweichende Regeln und Fristen vereinbaren (§ 675e Abs. 4 BGB). Maßgeblich sind dann die Bedingungen Ihrer Bank.

Eine Rechtsberatung ist das nicht; im Zweifel klärt das Ihre Bank oder ein Anwalt.

Die Reihenfolge auf einen Blick

  1. Steht „Google" vorn auf der Abrechnung? Wenn nicht: Bank.

  2. Harmlose Gründe ausschließen: Prüfbetrag, Autorisierung, Schwellenwert, andere Nutzer.

  3. Kein eigenes Konto: Karte sperren, bei Google melden, bei der Bank zurückholen.

  4. Eigenes Konto: Saldo, Nutzer des Zahlungsprofils und Änderungsverlauf prüfen.

  5. Fremder Zugriff: Formular für gehackte Konten, „bereinigen" wählen, Bestätigung in zwei Schritten einschalten.

Die ehrliche Einordnung

Eine unberechtigte Abbuchung ist etwas anderes als Klickbetrug. Ungültige Klicks rechnet Google laut eigener Hilfe gar nicht erst ab oder schreibt sie gut, darum geht es in Klickbetrug bei Google Ads. Bei einer Abbuchung, die Sie nicht zuordnen können, steht dagegen die Frage im Raum, wer überhaupt Zugriff auf Ihr Konto oder Ihre Karte hat.

Steht nicht „Google" vorn, war es nicht Google. Steht es vorn, zeigt Ihr Konto, wer es war.

Wer schon wirbt und wissen will, wohin das Budget geht und wer in den letzten Monaten was im Konto geändert hat, findet das in der Konto-Durchsicht.

Quellen

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