Unberechtigte Abbuchung von Google Ads: prüfen, sperren, zurückholen
Autor
Mathias BitschVeröffentlicht am
Inhalt — 9 Abschnitte
- Erst prüfen: Stammt die Abbuchung wirklich von Google?
- Fake-Mail im Namen von Google Ads: echt oder Phishing?
- Harmlose Gründe für eine unerwartete Google-Ads-Abbuchung
- Betrug mit Ihrer Kreditkarte? Wenn Sie gar kein Google-Ads-Konto haben
- Sie werben mit Google Ads: im eigenen Konto nachsehen
- Google-Ads-Konto gehackt: was Google dann tut
- Rückbuchung über die Bank: was sie bewirkt
- Die Reihenfolge auf einen Blick
- Die ehrliche Einordnung
Auf der Kreditkartenabrechnung oder dem Kontoauszug steht eine Abbuchung von Google, die Sie nicht zuordnen können. Vielleicht werben Sie selbst mit Google Ads und der Betrag passt nicht, vielleicht haben Sie nie ein Werbekonto angelegt. In beiden Fällen gilt dieselbe Reihenfolge: erst prüfen, woher die Abbuchung kommt, dann sperren, dann zurückholen.
Erst prüfen: Stammt die Abbuchung wirklich von Google?
Google schreibt in der Hilfe des Zahlungscenters, dass Belastungen für Google-Produkte auf der Kartenabrechnung mit „Google" beginnen. Steht dort etwas anderes, stammt die Abbuchung laut Google nicht von Google. Dann ist Ihre Bank der richtige Ansprechpartner, nicht Google.
Wundern Sie sich über „Dublin" oder „Google Ireland": Werbetreibende mit einer Rechnungsadresse in der EU bekommen ihre Rechnungen laut Google von Google Ireland Ltd., dem europäischen Sitz in Dublin. Eine Abbuchung von dort ist für ein Google-Ads-Konto in Deutschland also normal, und auch bei älteren Abbuchungen unter dem früheren Namen AdWords geht es um dasselbe Produkt.
Fake-Mail im Namen von Google Ads: echt oder Phishing?
Nicht jede Nachricht über eine Zahlung, die nach Google aussieht, kommt von Google. Google schreibt, es sende „niemals unaufgefordert E-Mails“, in denen Sie gebeten werden, Ihr Passwort oder andere vertrauliche Informationen per E-Mail oder über einen Link preiszugeben. Wer so etwas verlangt, versucht nach Googles Worten wahrscheinlich, Ihre Daten zu stehlen. Zwei Prüfungen nennt Google:
Absender und Rücksendepfad. Bei E-Mails von Google enthalten die Absenderadresse („From“) und der Rücksendepfad („Return-Path“) die Domain „@google.com“ oder „@ads.google.com“. Den Rücksendepfad zeigt Ihr Mailprogramm in den Kopfzeilen bzw. im Quelltext der Nachricht.
Das Ziel des Links. Mit der rechten Maustaste auf den Link klicken, die Linkadresse kopieren und in ein Textfeld einfügen. Führt die Adresse nicht auf „google.com“, führt sie laut Google eventuell auf eine Seite, die nicht zu Google gehört.
Statt einem Link aus der Mail zu folgen, können Sie Ihr Konto auch selbst aufrufen und unter Abrechnung nachsehen, ob wirklich etwas offen ist. Verdächtige E-Mails, Anrufe und Webseiten lassen sich bei Google über Formulare melden. Haben Sie schon Zugangsdaten eingegeben, gilt der Abschnitt zum gehackten Konto weiter unten.
Harmlose Gründe für eine unerwartete Google-Ads-Abbuchung
Bevor Sie etwas sperren, lohnt der Blick auf die Gründe, die Google selbst nennt:
Eine Prüfung der Zahlungsmethode. Wird eine Karte neu hinterlegt, kann ein kleiner Betrag erscheinen. Laut Google ist das eine vorübergehende Autorisierung, für die nichts abgebucht wird. Bei der Bestätigung mit Code sind die letzten sechs Ziffern dieser Abbuchung der Bestätigungscode.
Eine Abbuchung in doppelter Höhe. Steht derselbe Betrag zweimal da, kann eine davon eine Autorisierungsanfrage sein. Sie erscheint als ausstehender Betrag und verschwindet laut Google nach einigen Tagen.
Eine automatische Abbuchung. Bei automatischer Zahlung bucht Google ab, sobald die Kosten den Schwellenwert für die Abrechnung erreichen, also nicht zu einem festen Datum.
Jemand anderes mit Zugriff. Eine Kollegin, eine Agentur oder ein früherer Dienstleister, der noch Zugang zum Konto oder zum Zahlungsprofil hat, kann Kampagnen gestartet haben.
Betrug mit Ihrer Kreditkarte? Wenn Sie gar kein Google-Ads-Konto haben
Dann kann jemand Ihre Kartendaten für ein fremdes Werbekonto benutzt haben. Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:
Karte sperren lassen. Bei Ihrer Bank, damit keine weiteren Abbuchungen folgen.
Bei Google melden. Unter payments.google.com gibt es ein Formular für nicht autorisierte Transaktionen; den Stand der Meldung können Sie dort später nachsehen.
Bei der Bank zurückholen. Google schreibt selbst, dass eine Rückbuchung über die Bank oft der empfohlene erste Schritt ist, wenn Sie unautorisierte Aktivitäten vermuten und das Konto, zu dem die Abbuchung gehört, nicht kennen.
Sie werben mit Google Ads: im eigenen Konto nachsehen
Gehört die Abbuchung zu Ihrem Konto, finden Sie die Erklärung dort:
Was offen ist: Abrechnung → Zusammenfassung. Die Karte „Saldo" zeigt die noch nicht bezahlten Kosten.
Wer bezahlen darf: Abrechnung → Einstellungen → „Nutzer des Zahlungsprofils". Steht dort jemand, den Sie nicht kennen, entfernen Sie ihn.
Wer was geändert hat: der Änderungsverlauf. Neue Kampagnen, erhöhte Budgets oder fremde Nutzer zeigen sich dort mit Datum und Zugang, siehe Google Ads Änderungsverlauf.
Für Kosten, die Sie trotzdem nicht zuordnen können, hat Google eine eigene Fehlerbehebung in der Hilfe. Bleibt es unklar oder vermuten Sie fremden Zugriff, ist der Google-Ads-Support der nächste Schritt.
Google-Ads-Konto gehackt: was Google dann tut
Fremde Nutzer im Konto, Kampagnen, die niemand angelegt hat, ein Budget, das plötzlich höher ist: Dann sollten Sie den Vorfall laut Google so schnell wie möglich über das Formular für gehackte Konten melden. Google fragt dort nach den Zeitpunkten der unbefugten Änderungen, fremden Verwaltungskonten, Belegen für ungewöhnliche Budgets und nach Ihrer aktuellen IP-Adresse.
Nach der Prüfung beschreibt Google diese Schritte:
Das Konto wird vorübergehend gesperrt, bis es gesichert ist.
Pausiert werden nur die Kampagnen, die der Unbefugte angelegt oder geändert hat. Gelöscht wird dabei nichts.
Fremde Nutzer und Einladungen werden entfernt, fremde Verwaltungskonten getrennt.
Sie bekommen ein Änderungsprotokoll per E-Mail und entscheiden zwischen „Dieses Konto bereinigen", „Dieses Konto unverändert wiederherstellen" und „Zusätzliche Untersuchung erforderlich".
Bei dieser Entscheidung kommt es auf ein Detail an. Eine Erstattung der Kosten aus unbefugter Nutzung gibt es laut Google nur, wenn Sie „bereinigen" oder „zusätzliche Untersuchung" wählen und die Bestätigung in zwei Schritten eingeschaltet ist. Wer „unverändert wiederherstellen" wählt, bestätigt damit, dass kein unbefugter Zugriff stattfand. Die Prüfung dauert laut Google 10 bis 15 Arbeitstage, eine Gutschrift erscheint auf der nächsten Monatsrechnung als „Servicekorrektur".
Rückbuchung über die Bank: was sie bewirkt
Bei einer Rückbuchung entscheidet laut Google Ihre Bank, nicht Google. Zwei Folgen sollten Sie kennen, wenn die Abbuchung zu Ihrem eigenen Konto gehört: Lassen Sie eine berechtigte Zahlung zurückbuchen, kann Google das Konto sperren. Und entscheidet die Bank gegen Sie, bleibt ein fälliger Betrag offen, bis er bezahlt ist.
Gegenüber der eigenen Bank regelt das Gesetz einiges. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss sie den Betrag erstatten (§ 675u BGB). Sie müssen die Bank dafür unverzüglich unterrichten, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Bei einer SEPA-Lastschrift gibt es acht Wochen lang eine Erstattung auch ohne Begründung (§ 675x BGB).
Für Unternehmen gilt das nicht in jedem Fall. Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, dürfen Bank und Kunde abweichende Regeln und Fristen vereinbaren (§ 675e Abs. 4 BGB). Maßgeblich sind dann die Bedingungen Ihrer Bank.
Eine Rechtsberatung ist das nicht; im Zweifel klärt das Ihre Bank oder ein Anwalt.
Die Reihenfolge auf einen Blick
Steht „Google" vorn auf der Abrechnung? Wenn nicht: Bank.
Harmlose Gründe ausschließen: Prüfbetrag, Autorisierung, Schwellenwert, andere Nutzer.
Kein eigenes Konto: Karte sperren, bei Google melden, bei der Bank zurückholen.
Eigenes Konto: Saldo, Nutzer des Zahlungsprofils und Änderungsverlauf prüfen.
Fremder Zugriff: Formular für gehackte Konten, „bereinigen" wählen, Bestätigung in zwei Schritten einschalten.
Die ehrliche Einordnung
Eine unberechtigte Abbuchung ist etwas anderes als Klickbetrug. Ungültige Klicks rechnet Google laut eigener Hilfe gar nicht erst ab oder schreibt sie gut, darum geht es in Klickbetrug bei Google Ads. Bei einer Abbuchung, die Sie nicht zuordnen können, steht dagegen die Frage im Raum, wer überhaupt Zugriff auf Ihr Konto oder Ihre Karte hat.
Steht nicht „Google" vorn, war es nicht Google. Steht es vorn, zeigt Ihr Konto, wer es war.
Wer schon wirbt und wissen will, wohin das Budget geht und wer in den letzten Monaten was im Konto geändert hat, findet das in der Konto-Durchsicht.
Quellen
Klingt nach Ihrem Konto? Die Konto-Durchsicht beantwortet für Ihr eigenes Konto, was hier allgemein steht — für Unternehmen zum Festpreis von 490 € zzgl. USt, Ergebnis in der Regel binnen 5 Werktagen.
Durchsicht anfragenPassend dazu
Was nicht im Verlauf steht, gehört in Ihre Notiz.
Der Änderungsverlauf in Google Ads zeigt zwei Jahre lang, wer was geändert hat. So lesen Sie ihn, und das fehlt dort laut Google manchmal.
Was Google erkennt, zahlen Sie nicht. Den Rest schon.
Was Klickbetrug ist, welche Arten es gibt, was Google herausfiltert und gutschreibt und wie Sie eine Prüfung beantragen — mit Quellen statt Schätzungen.